· 

Beiträge an die Säule 3a

Ab 2021 sind höhere maximale Beiträge für den Steuerabzug Säule 3a zugelassen.

 

Für Steuerpflichtige, die in der 2. Säule (Berufliche Vorsorge BVG/Pensionskasse) versichert sind, beträgt der Abzug CHF 6‘883.–. Für Selbständigerwerbende, die nicht in der 2. Säule versichert sind, beträgt der maximal mögliche Steuerabzug/Beitrag 20 % vom Gewinn bis max. Fr. 34‘416.–.

Auch interessant