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Fachliche Änderungen per 1. Januar 2023

Erbrecht im Zivilgesetzbuch

 

Wie vorangekündigt, treten am 1. Januar 2023 Änderungen im Erbrecht in Kraft. In diesem Teil wurden die Pflichtteile herabgesetzt, so dass die freie Erbquote besser den gewünschten Personen zugeteilt werden kann. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Ehepartner, den Partner gegenüber den Kindern mehr zu begünstigen.

Einführung Adoptionsurlaub

 

Seit dem 1.1.2021 kennen wir den Vaterschaftsurlaub, ab 1.7.2021 wurde der Betreuungsurlaub eingeführt für die Betreuung von Angehörigen (3 Tage) resp. 14 Wochen für die Betreuung von schwer beeinträchtigten Kindern. Nun kommen ab 1.1.2023 auch Adoptiveltern zum Zug. Bei der Adoption von Kindern unter 4 Jahren wird ein 2-wöchiger Urlaub als Erwerbsersatz von der SVA finanziert.

Änderungen Vorsorge/Sparen 3a

 

Die AHV-Leistungen (Renten) werden für 2023 leicht erhöht. Die Beiträge in die Säule 3a wurden erhöht. So darf im Jahr 2023 bei unselbständiger Tätigkeit Fr. 7’056.-- einbezahlt werden. Bei selbständiger Tätigkeit können neu max. Fr. 35'280.-- (20% des Gewinns) einbezahlt werden.

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