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Änderung durch neue AHV-Reform

Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024

 

Die Finanzierung der AHV wird gemäss der Abstimmung durch eine Mehrwertsteuer-Erhöhung erfolgen. Ab 1.1.2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt sein: Normalsatz von 7.7% auf 8.1%, der reduzierte Satz für Lebensmittel/Bücher etc. von 2,5% auf 2,6%. Der Sondersatz für Beherbergungsleistung steigt von 3,7% auf 3,8%.

Erhöhung Rentenalter

 

Das Rentenalter der Frauen wird ab 2024 über 5 Jahre jeweils um 3 Monate erhöht. Betroffen sind die Jahrgänge 1960-1964. Danach gilt das Rentenalter 65 Jahre für alle.

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